Aktualisiert am 6. März
Aufgrund der dynamischen Lageentwicklung hinsichtlich des Coronavirus aktualisiert das Kultusministerium derzeit regelmäßig seine Hinweise.
Am 5. März 2020 hat das RKI die Liste der Risikogebiete auf die Autonome Provinz Bozen – Südtirol erweitert. Aufgrund dieser neuen Bewertung informiert das Kultusministerium alle Schulen und Kindergärten im Land über die nachfolgenden zusätzlichen Regelungen, die umgehend auch für den Vereinssport umzusetzen sind:
- Alle Personen an Schulen, Kindergärten und Vereinen, die aktuell oder in den vergangenen 14 Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, vermeiden – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben vorsorglich 14 Tage zu Hause. Die 14 Tage sind aufgrund der lnkubationszeit jeweils ab dem Zeitpunkt der Rückkehr zu zählen.
- Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt gehabt haben mit einer anderen Person, die in diesem Zeitraum aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist, können weiter uneingeschränkt am Schul-, Kita-bzw. Vereins-Betrieb teilnehmen. Sofern bei der Kontaktperson eine COVID-19-Erkankung festgestellt wird, veranlasst das örtliche Gesundheitsamt umgehend weitere Schritte.
Aufgrund der aktuellen Corona-Lage und -Entwicklung bitten wir in Anlehnung an das Schreiben des Kulturministeriums vom 28. Februar 2020 um folgende Beachtung (Auszug aus dem offiziellen Schreiben an Schulen und Kitas – kann 1 zu 1 auf den Vereinssport übertragen werden):
- Bei Personen, die nicht in einem Risikogebiet waren und keinen Kontakt zu einem am neuartigen Coronavirus Erkrankten hatten, sind keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen nötig. Diese Personen können daher uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen.
- Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, vermeiden – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben vorläufig zu Hause.
- Personen, die in einem Risikogebiet waren und innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall, u.a. bekommen, vermeiden alle nicht notwendigen Kontakte und bleiben zu Hause. Diese Personen setzen sich umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung oder nehmen Kontakt mit dem kassenärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117 auf.
- Personen, die während ihres Aufenthalts in einem Risikogebiet oder innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, kontaktieren umgehend das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von Symptomen.
Bezüglich der Einschätzung der aktuellen Lage stützt sich die TSG Weinheim auf die Bewertung des Robert Koch-Institutes (RKI). Es gilt jeweils die aktuelle Liste der Risikogebiete, die beim Robert-Koch-Institut abgerufen werden kann.
Weitere Fragen und Antworten finden Sie auch auf der Seite des Kultusministerium unter www.km-bw.de .
Diese Hinweise gelten für ALLE (Sportler, Trainer, Betreuer etc.).