Beitragsordnung 2025
Alle Preise auf einem Blick
(gültig ab 1. Januar 2025)
€ 16,50 - Mitglieder (A)
Kategorie A
Alle Aktiven nach Vollendung des 17. Lebensjahres
Einmalige Aufnahmegebühr: € 15,00
€ 13,50 - Ermäßigte Mitglieder (B)
Kategorie B
Kinder, Jugendliche bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres, Studenten / Azubis auf Nachweis, Rentner auf Nachweis
Aktive Mitglieder nach dem 65. Lebensjahr oder mit über 40-jähriger Vereinszugehörigkeit nach dem 55. Lebensjahr
Einmalige Aufnahmegebühr: € 10,00
€ 34,00 - Familienbeitrag für Mitglieder (C)
Kategorie C
wirtschaftlich abhängige Kinder und Ehepartner
Einmalige Aufnahmegebühr: € 15,00
€ 5,00 - Passive, fördernde Mitglieder (D)
Kategorie D
Mitglieder, die an keiner sportlichen Aktivität des Vereins teilnehmen – auf Antrag, mindestens für ein komplettes Kalenderjahr
Einmalige Aufnahmegebühr: € 10,00
€ 5,00 - Beitrag für ökonomisch Hilfebedürftige (E)
Kategorie E
Auf Nachweis: Hartz IV- und Sozialhilfeempfänger auf Nachweis, Besitzer eines Sozialpasses
Einmalige Aufnahmegebühr: € 5,00
Weitere Informationen
Aufnahmeerklärungen für das TSG-Center und die Kindersportschule sind nur nach Rücksprache mit den entsprechenden Abteilungsleitern erhältlich.
Informationen zum TSG-Center und Terminvereinbarung:
Hector Sport-Centrum
Telefon: 06201/99950
Informationen zur Kindersportschule sowie Platzvergabe/Warteliste:
Alexandra Eßer
Telefon: 06201/999516
Informationen zu den Wasserkindern sowie Platzvergabe/Warteliste:
Simone Saggau
Telefon: 06201/999516
Downloads & Hinweise
Downloads
Aufnahmeantrag der TSG 1862 Weinheim (PDF)
Antrag auf Vereinsmitgliedschaft inkl. Beitragsordnung.
(Das Formular ist nicht für die Kindersportschule/Wasserkinder gültig.)
Datenänderung/Kündigung TSG
Formular zur Änderung bei Umzug, Kündigung, Namensänderung, Abteilungswechsel
Datenänderung/Kündigung Kindersportschule
Formular zur Änderung für Kinder der Kindersportschule bei Umzug, Kontowechsel, Kündigung, Namensänderung, Abteilungswechsel
Hinweise
Die Beiträge für die Kindersportschule und für das TSG-Center finden Sie in diesen Bereichen jeweils auf der Seite “Anmeldung/Preise”.
Für Sondergruppen und Sondereinrichtungen (z.B. Kurzzeitmitglieder) legt der Vorstand die Beiträge fest.
Die Abteilungen können, mit Zustimmung des Vorstands, Sonderbeiträge erheben.
Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich bis 31. März fällig. Wahlweise kann monatliche Abbuchung erfolgen.
Beitragserhöhung kann der Vorstand bei wirtschaftlicher Notwendigkeit bis zu einer Höhe von 5% (je Mitglied) aus dem Beitrag der Vollmitglieder errechnet, festlegen.
Bei Nichteinlösung der Lastschrift werden eventuelle Bearbeitungsgebühren des Kreditinstituts zusammen mit dem Beitrag fällig.
Die Beiträge werden mittels Lastschrift vom angegebenen Konto des Vereinsmitglieds abgebucht (bar oder Rechnungszahlung ist in Ausnahmefällen, bei 1x jährlicher Zahlungsweise, möglich).
Für Rechnungszahler fällt eine Bearbeitungsgebühr von 6,00 € an. Laut Beitragsordnung ist Bar- und Rechnungszahlung nur mit jährlicher Rechnungsstellung und Zahlweise gegen die genannte Gebühr möglich.
Der Austritt ist jeweils zum 30. Juni und zum 31. Dezember möglich und ist schriftlich mit Originalunterschrift, spätestens vier Wochen vor Ende des jeweiligen Halbjahres, der Verwaltung der TSG 1862 Weinheim mitzuteilen.
Kündigungen werden innerhalb von drei Wochen seitens der TSG 1862 Weinheim schriftlich bestätigt.
Mitgliedsbeiträge sind eine Bringschuld nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Sie müssen regelmäßig gezahlt werden. Das Vereinsmitglied ist für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Begleichung dieser Schuld verantwortlich. Auch bei einem Vereinsaustritt müssen rückständige finanzielle Verpflichtungen erfüllt werden. Dazu gehört auch die Entrichtung der Vereinsbeiträge bis zum Wirksamwerden des Austrittes nach erfolgter Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist.